AGB

STARK Home in Hamburg

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

(1) Geltung

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma STARK Home GmbH & Co. KG

Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen an unsere Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Kunden, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, werden nicht akzeptiert.

(2) Angebote, Waren- und Leistungsbeschreibungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge, sowie eventuelle Nebenabreden, werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch Ausführung unsererseits verbindlich. Geringfügige, für die Warenart typische Abweichungen von unseren Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten; dasselbe gilt für handelsübliche und technisch bedingte Abweichungen bei Kauf nach Muster. Waren- oder Leistungsbeschreibungen bedeuten in keinem Fall die Übernahme einer Garantie, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders geregelt.

(3) Vorausgesetzte Bonität, Unsicherheitseinrede

Bei Auftragsannahme wird die Bonität des Kunden vorausgesetzt. Der Kunde hat dieser Vermutung entgegenstehende Tatsachen bei Auftragserteilung von sich aus zu offenbaren. Treten solche Umstände nachträglich auf, sind diese umgehend zu offenbaren, wenn nicht schon die vollständige Zahlung erfolgt ist.

Wenn nach Abschluss des Vertrages für uns erkennbar wird, dass unser Anspruch auf die Zahlung des Preises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern. Dieses Recht entfällt, wenn Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Das Nähere regelt § 321 BGB. Haben wir in Erfüllung des Vertrages bereits vorgeleistet und erfahren wir erst dann, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Forderung – falls an sich noch keine Fälligkeit besteht - fällig zu stellen und dem Kunden eine kurze Frist zur Zahlung zu setzen. Leistet der Kunde dann nicht innerhalb der gesetzten Frist, sind wir nach § 323 BGB zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ist die Zahlung an sich noch nicht fällig gewesen, kann der Kunde dieses Recht durch Stellung einer angemessenen Sicherheit innerhalb der gesetzten Frist abwenden.

(4) Preise

Die Preise verstehen sich ab Lager / Verkaufsraum, sofern nicht anders vereinbart.

(5) Zahlung

Der zu zahlende Preis ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzugs berechnen wir Verzugszin- sen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern der Kunde ein privater Endverbraucher ist, andernfalls in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Gerät der Kunde mit dem Ausgleich einer Forderung in Verzug, so sind wir berechtigt, ohne besondere Ankündigung alle weiteren Leistungen zu verweigern, bis der Kunde Vorkasse geleistet hat.

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunde nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Lieferzeiten, Leistungshindernisse

Vereinbarte Lieferzeiten halten wir im Rahmen des Möglichen sorgfältig ein. Der Beginn der Lauf einer vereinbarten Lieferfrist ist abhängig davon, dass alle Details der Lieferung zwischen uns und dem Kunden abgeklärt sind und eine etwa vereinbarte Anzahlung bzw. vollständige Zahlung bei uns eingegangen ist.

Bei höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Revolution, politischer Umwälzung etc., sowie im Fall eines Streiks im eigenen Betrieb oder dem unseres Lieferanten sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben oder – sofern eine Beseitigung des Hindernisses nicht absehbar ist - vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer deswegen Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen könnte.

(7) Wareneigenschaften / Gewährleistung / Sachmängelhaftung

Für Waren, die als 2. Wahl oder Sonderposten verkauft werden, ist zu berücksichtigen, dass diese aufgrund dieser Qualifizierung als 2. Wahl bzw. Sonderposten nicht schon deshalb als mangelhaft betrachtet werden können, weil diese in ihrer Beschaffenheit nicht dem entsprechen, was bei Ware 1. Wahl bzw. Normalware zu erwarten wäre. Ein Zurückbleiben dieser Ware hinter der Sollbeschaffenheit der Ware 1. Wahl bzw. Normalware ist hier vereinbart und bereits bei der Preisfindung berücksichtigt.

Die bei Velours-Teppichboden nach Verlegung vereinzelt auftretenden Schattierungen – sogenanntes Shading – stellen keinen Mangel dar, da dies für die Warenart typisch ist.

Keine Mängel liegen vor, wenn der Kunde die Ware überbeansprucht oder unsachgemäß pflegt bzw. reinigt.

Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann ist, besteht eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB.

(8) Haftung auf Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns und unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen und außerhalb der Gewährleistung / Mängelhaftung, insbesondere auch bei Schäden, die nicht an der Ware selbst entstehen – z.B. wegen Verletzung vertrag- licher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(9) Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäfts- verbindung mit dem Kunden vor. Falls die Ware zum Zweck der Weiterveräußerung verkauft wird, darf der Kunde die in unserem Eigentum stehende Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr veräußern; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm nicht gestattet. Der Kunde tritt uns schon jetzt und im Voraus sämtliche Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbe- haltsware entstehen. Dies gilt auch dann, wenn die Waren zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Produkten zu einem Gesamtpreis veräußert werden. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit zulässigen Widerruf ermächtigt. Wir nehmen die in dieser Ziffer vorgesehenen Abtretungen des Kunden schon jetzt an.

(10) Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Hamburg. In diesem Fall liegt zudem der ausschließliche Gerichtsort in Hamburg, wobei uns allerdings gestattet ist, den Kunden stattdessen an seinem Sitz zu verklagen.

Google Bewertungen